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Bisoprolol: Wirkung, Dosierung und Nebenwirkungen

Bisoprolol ist ein beta-1-selektiver Betablocker und wird bei Bluthochdruck, bei chronischer stabiler Angina pectoris und bei chronischer Herzinsuffizienz eingesetzt. Der Wirkstoff verlangsamt den Herzschlag, senkt den Blutdruck und entlastet damit das Herz. Bisoprolol ist verschreibungspflichtig und wird nach ärztlicher Beurteilung verordnet. Diese Seite erklärt Anwendung, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und die Folgeverordnung.

Wofür wird Bisoprolol angewendet?

Bisoprolol wird bei Bluthochdruck, bei chronischer stabiler Angina pectoris und, ergänzend zur übrigen Herztherapie, bei chronischer Herzinsuffizienz angewendet. Welche dieser Anwendungsgebiete für ein bestimmtes Präparat zugelassen sind, unterscheidet sich zwischen den Herstellern und steht in der jeweiligen Fachinformation.

Der Wirkstoff blockiert beta-1-Rezeptoren am Herzen. Adrenalin und Noradrenalin können dort schlechter andocken, das Herz schlägt langsamer und weniger kraftvoll, der Sauerstoffbedarf des Herzmuskels sinkt. Bei Angina pectoris bedeutet das weniger Beschwerden unter Belastung, bei Bluthochdruck einen niedrigeren Druck in den Gefäßen, bei Herzinsuffizienz einen Schutz vor der dauerhaften Überstimulation durch Stresshormone. Beta-1-selektiv heißt, dass der Wirkstoff überwiegend am Herzen und weniger an den Bronchien angreift. Diese Selektivität nimmt mit steigender Dosis ab und hebt die Vorsicht bei Atemwegserkrankungen nicht auf.

| Wirkstoff | Eigenschaft | Typischer Einsatz | | --- | --- | --- | | Bisoprolol | beta-1-selektiv, lange Wirkdauer | Bluthochdruck, Angina pectoris, Herzinsuffizienz | | Metoprolol | beta-1-selektiv, je nach Präparat schnell freisetzend oder retardiert | Bluthochdruck, Angina pectoris, Herzinsuffizienz | | Carvedilol | zusätzlich alpha-blockierend, nicht selektiv | Herzinsuffizienz, Bluthochdruck | | Propranolol | nicht selektiv | unter anderem Migräneprophylaxe, essenzieller Tremor |

Andere Wirkprinzipien bei erhöhtem Blutdruck beschreibt die Kategorie [Herz und Blutdruck](/herz-und-blutdruck/), etwa der ACE-Hemmer [Ramipril](/medikamente/ramipril/) oder der Kalziumantagonist [Lercanidipin](/medikamente/lercanidipin/).

Nebenwirkungen von Bisoprolol

Am häufigsten genannt werden Müdigkeit, Schwindel und Kopfschmerzen, vor allem in den ersten Behandlungstagen und nach jeder Dosiserhöhung. Der Körper gewöhnt sich meist innerhalb von ein bis zwei Wochen an den niedrigeren Puls. Wie oft eine einzelne Beschwerde auftritt, ist in den Häufigkeitskategorien der Fachinformation Ihres Präparats angegeben.

Weiter berichtet werden kalte Hände und Füße, ein spürbar langsamer Puls, Magen-Darm-Beschwerden, Schlafstörungen und lebhafte Träume sowie Erektionsstörungen. Bei bestehendem Asthma oder einer COPD können sich Atembeschwerden verstärken. Eine Schuppenflechte kann sich verschlechtern. Bei Diabetes sind die Warnzeichen einer Unterzuckerung, insbesondere Herzrasen und Zittern, abgeschwächt oder verdeckt, weshalb der Blutzucker engmaschiger kontrolliert wird.

Zur oft gestellten Frage nach dem Gewicht: Betablocker können den Grundumsatz leicht senken und dadurch bei manchen Menschen zu einer geringen Gewichtszunahme führen. Eine rasche Zunahme innerhalb weniger Tage, zusammen mit geschwollenen Beinen und zunehmender Luftnot, ist etwas anderes und kann auf eine Verschlechterung der Herzinsuffizienz hinweisen. Sehr langsamer Puls, Ohnmacht oder zunehmende Atemnot gehören umgehend ärztlich beurteilt.

Dosierung und Einnahme

Die Dosis wird ärztlich festgelegt und schrittweise angepasst. Bei Bluthochdruck und Angina pectoris wird niedrig begonnen und nach Blutdruck und Puls gesteigert. Bei Herzinsuffizienz erfolgt die Auftitrierung besonders langsam über Wochen, unter Kontrolle von Puls, Blutdruck, Gewicht und Beschwerden. Erhältlich ist Bisoprolol in mehreren Tablettenstärken sowie in festen Kombinationen mit einem Diuretikum oder einem Kalziumantagonisten. Die konkreten Dosisbereiche stehen in der Fachinformation.

Eingenommen wird üblicherweise einmal täglich morgens, mit etwas Flüssigkeit und unabhängig von den Mahlzeiten. Wichtig ist eine gleichbleibende Tageszeit. Eine vergessene Dosis wird nicht durch eine doppelte ersetzt.

Bisoprolol darf nicht abrupt abgesetzt werden. Ein plötzlicher Stopp kann zu Blutdruckanstieg, verstärkter Angina pectoris und Herzrhythmusstörungen führen; bei vorbestehender koronarer Herzkrankheit ist dieses Absetzphänomen gefährlich. Beendet wird die Behandlung deshalb ausschleichend, in der Regel schrittweise über etwa zwei Wochen und immer nach ärztlicher Anweisung. Das gilt auch dann, wenn Sie das Präparat wegen Nebenwirkungen nicht weiter einnehmen möchten: Diesen Wunsch bespricht man, statt die Packung einfach wegzulegen.

Ist Bisoprolol rezeptfrei?

Nein. Bisoprolol ist in Deutschland verschreibungspflichtig, in jeder Stärke und in jeder Packungsgröße. Ohne ärztliche Verordnung gibt es den Wirkstoff weder in der Apotheke vor Ort noch bei einer Versandapotheke.

Die Verschreibungspflicht hat handfeste Gründe. Vor der Verordnung muss geklärt werden, ob eine Erkrankung des Reizleitungssystems, ein zu langsamer Puls, ein sehr niedriger Blutdruck, eine dekompensierte Herzschwäche oder eine schwere Atemwegserkrankung vorliegt. All das sind Gegenanzeigen, die sich nur mit Anamnese, Puls- und Blutdruckwerten und bei Bedarf einem EKG erkennen lassen. Hinzu kommt das Absetzphänomen: Ein Medikament, das man nicht einfach weglassen darf, gehört in ärztliche Begleitung.

Eine rezeptfreie Alternative mit gleicher Wirkung existiert nicht. Ohne Rezept beeinflussen lässt sich der Blutdruck über Bewegung, Gewichtsreduktion, weniger Salz und Alkohol sowie einen Rauchstopp. Für die Verlaufskontrolle ist ein geprüftes Oberarm-Messgerät sinnvoll, mit Messungen zu festen Zeiten und schriftlichem Protokoll. Diese Werte sind auch die Grundlage jeder späteren ärztlichen Entscheidung über die Dosis.

Preis und Kosten: was übernimmt die Krankenkasse?

Auf Kassenrezept trägt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Bisoprolol. Der Patient zahlt die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Packung, nie mehr als das Arzneimittel kostet. Wer die Belastungsgrenze von zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen erreicht, kann sich befreien lassen; für chronisch Kranke in Dauerbehandlung liegt die Grenze bei einem Prozent.

Bisoprolol ist ein generischer Wirkstoff und liegt am unteren Ende der Preisskala. Für die Wirkstoffgruppe gelten Festbeträge. Kombinationspräparate mit einem zweiten Wirkstoff kosten mehr als der Einzelwirkstoff, sparen dafür eine Tablette am Tag. Welcher Betrag am Ende zu zahlen ist, hängt von Rabattvertrag, Packungsgröße und Festbetrag ab; Auskunft dazu gibt jede Apotheke.

Auf einem [Privatrezept](/privatrezept/) zahlt der Patient den vollen Apothekenpreis. Ein Privatrezept ist grundsätzlich drei Monate gültig und wird in jeder Apotheke eingelöst. Die Gebühr für eine ärztliche Beurteilung ist davon unabhängig und hat mit dem Preis des Arzneimittels nichts zu tun.

Wechselwirkungen und Alkohol

Die wichtigste Wechselwirkung betrifft bestimmte Kalziumantagonisten: Verapamil und Diltiazem verstärken zusammen mit Bisoprolol die Verlangsamung des Herzschlags und die Dämpfung der Reizleitung. Die Kombination kann zu ausgeprägter Bradykardie, starkem Blutdruckabfall und AV-Block führen und wird nur unter strenger ärztlicher Kontrolle eingesetzt. Kalziumantagonisten vom Dihydropyridin-Typ wie [Amlodipin](/medikamente/amlodipin/) sind davon nicht betroffen und werden regelmäßig mit Betablockern kombiniert.

Ebenfalls bedeutsam sind Antiarrhythmika, weitere Blutdrucksenker, Clonidin, das bei gleichzeitiger Betablocker-Einnahme niemals abrupt abgesetzt werden darf, sowie Narkosemittel. Insulin und orale Antidiabetika wirken unverändert, aber Bisoprolol verdeckt die Warnzeichen einer Unterzuckerung. NSAR können die Blutdrucksenkung abschwächen. Sympathomimetika, auch in abschwellenden Nasensprays und Erkältungsmitteln, können den Blutdruck anheben.

Alkohol verstärkt Schwindel, Müdigkeit und Kreislaufbeschwerden, besonders in der Einstellungsphase. Ein Verbot besteht nicht, größere Mengen sind jedoch ungünstig, weil regelmäßiger Konsum den Blutdruck erhöht und damit der Behandlung entgegenwirkt. Nennen Sie in der Praxis alle Präparate, die Sie einnehmen, einschließlich frei verkäuflicher Mittel und Nahrungsergänzung.

Gegenanzeigen: wann Bisoprolol nicht infrage kommt

Bisoprolol darf nicht angewendet werden bei akuter oder dekompensierter Herzinsuffizienz, bei kardiogenem Schock, bei AV-Block zweiten oder dritten Grades, beim Sick-Sinus-Syndrom und beim sinuatrialen Block, bei ausgeprägt langsamem Puls, bei stark erniedrigtem Blutdruck, bei schwerem Asthma bronchiale oder schwerer chronisch obstruktiver Lungenerkrankung, bei schweren Durchblutungsstörungen der Extremitäten, bei metabolischer Azidose sowie bei einem unbehandelten Phäochromozytom.

Mit besonderer Vorsicht wird der Wirkstoff eingesetzt bei Diabetes mit stark schwankenden Werten, bei strengem Fasten, bei Schuppenflechte, bei einer Schilddrüsenüberfunktion, deren Symptome der Betablocker verdecken kann, sowie bei einer laufenden Hyposensibilisierung oder bekannten schweren Allergien: Betablocker können anaphylaktische Reaktionen verstärken und die Wirkung von Adrenalin abschwächen. Bei einer geplanten Operation muss das Narkoseteam über die Einnahme informiert sein.

Bei leichterem Asthma oder leichter COPD entscheidet die behandelnde Praxis individuell, weil beta-1-selektive Betablocker dort unter Kontrolle eingesetzt werden können. Wer daneben ein Bedarfsspray wie [Salbutamol](/medikamente/salbutamol/) benutzt, sollte das aktiv angeben. Keine dieser Situationen rechtfertigt ein eigenmächtiges Absetzen; sie gehören besprochen.

Generikum oder Originalpräparat?

Bisoprolol ist der Wirkstoffname. Das ursprüngliche Markenpräparat ist längst patentfrei, in Deutschland werden fast ausschließlich Generika abgegeben. Diese enthalten denselben Wirkstoff in derselben Menge und müssen vor der Zulassung nachweisen, dass sie im Körper gleich verfügbar sind wie das Referenzpräparat. Ein Unterschied in der Wirkung ist deshalb nicht zu erwarten.

Welche Packung Sie bekommen, hängt auf einem Kassenrezept meist vom Rabattvertrag Ihrer Krankenkasse ab und kann sich ändern, ohne dass sich an der Therapie etwas ändert. Unterschiede betreffen Farbe, Form, Hilfsstoffe und die Bruchkerbe. Gerade Letzteres ist bei Bisoprolol praktisch relevant: Nicht jede Tablette ist teilbar, und nicht jede Bruchkerbe erlaubt eine gleichmäßige Halbierung. Prüfen Sie das beim Präparatewechsel und fragen Sie in der Apotheke nach, bevor Sie eine Tablette teilen.

Retardierte und nicht retardierte Formulierungen sowie feste Kombinationen mit einem zweiten Wirkstoff sind nicht ohne Weiteres austauschbar. Wer aus medizinischem Grund bei einem bestimmten Präparat bleiben soll, kann sich das über das Aut-idem-Kreuz auf dem Rezept sichern lassen. Auf einem Privatrezept greifen Rabattverträge ohnehin nicht.

Schwangerschaft und Stillzeit

In der Schwangerschaft wird Bisoprolol in der Regel nicht angewendet. Betablocker können die Durchblutung der Plazenta vermindern und dadurch das Wachstum des Kindes beeinträchtigen. Beim Neugeborenen sind nach Einnahme bis zur Geburt ein verlangsamter Puls, ein niedriger Blutzucker und Atemprobleme möglich, weshalb es in den ersten Lebenstagen überwacht wird. Ist die Behandlung im Einzelfall unverzichtbar, erfolgt sie unter engmaschiger Kontrolle.

Für die Stillzeit fehlen ausreichende Daten; die Anwendung wird nicht empfohlen. Ob im Einzelfall abgestillt oder umgestellt wird, entscheidet die behandelnde Praxis gemeinsam mit der Gynäkologie und der Kinderheilkunde.

Wichtig ist die Planung: Wer schwanger werden möchte, spricht das frühzeitig an, damit die Umstellung geordnet erfolgen kann. Ein eigenmächtiges Absetzen nach einem positiven Schwangerschaftstest ist keine Lösung, weil gerade Bisoprolol nicht abrupt beendet werden darf und ein Absetzphänomen mit Blutdruckanstieg und Angina pectoris auslösen kann. Der richtige Weg ist ein sofortiger Termin, nicht der Verzicht auf die nächste Tablette.

Folgerezept für Bisoprolol: laufende Therapie fortsetzen

Wenn Ihnen Bisoprolol bereits ärztlich verordnet wurde, die Dosis stabil ist und Sie das Präparat vertragen, können Sie über unseren medizinischen Fragebogen eine Folgeverordnung anfragen. Für den Beginn einer neuen Herz- oder Blutdrucktherapie ist dieser Weg nicht vorgesehen: Dazu gehören Untersuchung, Puls- und Blutdruckmessung und je nach Situation ein EKG in der Arztpraxis vor Ort.

Eine Videosprechstunde oder Telekonsultation bieten wir nicht an. Die Beurteilung erfolgt schriftlich anhand Ihrer Angaben durch lek. Damian Wojno, Arzt mit polnischer Approbation, Nr. 3211301. Hilfreich sind aktuelle Blutdruck- und Pulswerte aus Ihrem Messprotokoll. Ein Rezept wird nicht garantiert; bei unklarer Ausgangslage verweisen wir an die Praxis vor Ort.

Bei positiver Beurteilung erhalten Sie ein Privatrezept per E-Mail: ein PDF-Dokument nach dem Muster des Anhangs der Richtlinie 2012/52/EU, das Sie ausgedruckt mit einem Lichtbildausweis in einer Apotheke vorlegen. Ein deutsches E-Rezept entsteht dabei nicht. Die ärztliche Beurteilung kostet 24,90 €, mit vorrangiger Bearbeitung 9,90 € zusätzlich. Die Gebühr deckt die ärztliche Beurteilung. Lehnt der Arzt aus medizinischen Gründen ab, erstatten wir sie. Reichen Sie angeforderte Unterlagen nicht nach, gilt die Beurteilung als erbracht und die Gebühr wird nicht erstattet. Den Ablauf beschreibt die Seite [Rezept online anfordern](/rezept-online/).

Beipackzettel und Fachinformation

Maßgeblich sind die Packungsbeilage Ihrer Packung und die Fachinformation des jeweiligen Herstellers. Dort stehen die zugelassenen Anwendungsgebiete, die Dosisbereiche, die vollständigen Gegenanzeigen, die Warnhinweise zum Absetzen und die Nebenwirkungen mit ihren Häufigkeitskategorien. Da Bisoprolol von vielen Herstellern und in mehreren Formulierungen angeboten wird, unterscheiden sich diese Texte im Detail; gültig ist immer der Text zu Ihrem Präparat.

Öffentlich einsehbar sind die Dokumente über das Arzneimittelinformationssystem des BfArM sowie über Arzneimitteldatenbanken wie die Gelbe Liste. Die Verschreibungspflicht selbst regelt die Arzneimittelverschreibungsverordnung, abrufbar bei Gesetze im Internet.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Beschwerde durch das Arzneimittel verursacht wurde, können Sie das dem BfArM auch selbst melden. Solche Meldungen sind ein fester Bestandteil der Arzneimittelüberwachung in Deutschland. Für die Beurteilung Ihres persönlichen Falls ersetzt dieser Text weder die Packungsbeilage noch das Gespräch in Ihrer Praxis.

Ist Bisoprolol verschreibungspflichtig?

Ja. Bisoprolol ist in Deutschland in allen Stärken verschreibungspflichtig. Vor der Verordnung müssen Puls, Blutdruck und Vorerkrankungen wie AV-Block, Sick-Sinus-Syndrom, dekompensierte Herzinsuffizienz oder schweres Asthma geprüft werden. Hinzu kommt, dass der Wirkstoff nicht abrupt abgesetzt werden darf, was eine ärztliche Begleitung nötig macht.

Wie schnell wirkt Bisoprolol?

Puls und Blutdruck sinken bereits am ersten Behandlungstag messbar, und die Wirkung einer Einzeldosis hält über 24 Stunden an. Der volle Effekt der Dauertherapie zeigt sich meist erst nach einigen Wochen, und bei Herzinsuffizienz wird die Dosis ohnehin über Wochen langsam gesteigert. Beurteilt wird die Wirkung anhand einer Messreihe, nicht anhand einzelner Werte.

Welche Nebenwirkungen sind häufig?

Am meisten genannt werden Müdigkeit, Schwindel und Kopfschmerzen zu Beginn der Behandlung, dazu kalte Hände und Füße, ein langsamer Puls, Schlafstörungen mit lebhaften Träumen, Magen-Darm-Beschwerden und Erektionsstörungen. Bei Asthma oder COPD können Atembeschwerden zunehmen, bei Diabetes sind die Warnzeichen einer Unterzuckerung abgeschwächt. Die formalen Häufigkeitsangaben stehen in der Fachinformation.

Darf man Alkohol trinken?

In kleinen Mengen ist Alkohol nicht verboten, er verstärkt jedoch Schwindel, Müdigkeit und Kreislaufbeschwerden, insbesondere zu Beginn der Behandlung und nach einer Dosiserhöhung. Größere Mengen sind ungünstig: Regelmäßiger Konsum erhöht den Blutdruck und arbeitet damit gegen die Therapie. Wer nach Alkohol ausgeprägten Schwindel bemerkt, sollte das ärztlich ansprechen.

Kann ich das Folgerezept online anfordern?

Ja, wenn die Behandlung bereits läuft, die Dosis stabil ist und Sie das Präparat vertragen. Sie füllen einen medizinischen Fragebogen aus, den lek. Damian Wojno (polnische Approbation, Nr. 3211301) schriftlich beurteilt; eine Videosprechstunde findet nicht statt. Bei positiver Beurteilung erhalten Sie ein Privatrezept per E-Mail als PDF; damit gehen Sie in eine Apotheke und weisen sich mit einem Lichtbildausweis aus. Die Beurteilung kostet 24,90 €, ein Rezept wird nicht garantiert.